Erbrecht

 

Wir beraten Sie bei der Testamentserrichtung. Bei der Gestaltung ist hier insbesondere darauf zu achten, dass der Inhalt dem tatsächlichen Willen des Testierenden optimal entspricht und dieses auch später bei eventuellen Streitigkeiten zwischen den Hinterbliebenen Bestand hat.


Im Erbfall sind oft nicht alle Hinterbliebenen zufrieden und es kommt daher nicht selten zu - außergerichtlichen oder gerichtlichen – Auseinandersetzungen, sog. Erbschaftsstreitigkeiten. Wenn Sie Ansprüche geltend machen wollen oder wenn Ansprüche gegen Sie gestellt werden, beraten und vertreten wir Sie gerichtlich und außergerichtlich in Ihrer Eigenschaft als Alleinerbe, Miterbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter.


Sie sollten Vorsorge treffen, um im Alter oder bei Krankheit nicht den Entscheidungen fremder Personen oder nicht gewollten medizinischen Behandlungen ausgeliefert zu sein. Wir beraten Sie und helfen Ihnen bei der Erstellung von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen:


In einer Patientenverfügung können den behandelnden Ärzten und den Personen, die über medizinische Behandlungsmaßnahmen mit entscheiden (z.B. Betreuer), für den Fall, dass man selbst nicht mehr entscheiden kann, Handlungsanweisungen gegeben werden.


Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine – von Ihnen bestimmte – Person Ihres Vertrauens in die Lage versetzt werden, alle oder nur bestimmte Angelegenheiten für Sie zu erledigen. Durch eine umfassende Vorsorgevollmacht soll regelmäßig die Bestellung eines Betreuers vermieden werden.

 

Wenn jemand seine Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann und ist dies auch nicht durch Dritte, etwa aufgrund einer Vorsorgevollmacht, möglich, so wird vom Vormundschaftsgericht ein Betreuer eingesetzt. Durch eine Betreuungsverfügung kann man für diesen Fall einen Betreuer vorschlagen oder auch angeben, wen man in nicht als Betreuer wünscht.

 

Nach dem Erbfall unterstützen wir Sie als Alleinerbe, Miterbe oder „Enterbter“ in allen erbrechtlichen Angelegenheiten, z. B. bei der Erbscheinbeantragung,  bei der Nachlasssicherung, Erbauseinandersetzung, Erbschaftsteuer, Testamentsvollstreckung und natürlich beim Pflichtteilsrecht.

 

 

Ihr erbrechtlicher Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Mario Looke LL.M.

 

 

 

Unsere erb- und gesellschaftsrechtlichen Dezernate betreuen Sie in enger Zusammenarbeit mit Ihren SteuerberaterInnen in der erbrechtlich motivierten unternehmerischen Vorsorge.

 

Wir erarbeiten mit Ihnen eine steueroptimierte Nachlassplanung und deren Umsetzung durch Abfassung eines Testaments oder Erbvertrages und prüfen zeitgleich den Erstellungs- und Änderungsbedarf hinsichtlich von Ehe- und Gesellschaftsverträgen. Wir erstellen zudem unternehmerbezogene Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen; denn in den meisten Fällen führt erst das Zusammenspiel von Regelungen in allen diesen Bereichen zu einem optimalen Ergebnis.

 

 

Ihr anwaltlicher Berater in Fragen der Unternehmensnachfolge:

Rechtsanwalt Mario Looke LL.M.