Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

 

Nichteheliche Lebensgemeinschaften treten immer häufiger an die Stelle der Ehe. Die rechtlichen Folgen, auch für den Fall der Trennung, sind im Gesetz nur unvollständig geregelt. Wollen die Partner ähnliche Wirkungen wie die einer Ehe erreichen, insbesondere was Unterhalt, Altersversorgung, Sorgerecht betrifft, so muss dies gesondert geregelt werden.

 

Wir beraten Sie und helfen Ihnen bei der Gestaltung von Verträgen und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

 

Ihr anwaltlicher Berater und Vertreter:

Rechtsanwalt Mario Looke LL.M.