Baurecht

 

Wir beraten und vertreten Sie zu folgenden Fragestellungen:

  • Privates Baurecht: rechtliche Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten, insbesondere wegen Ansprüchen aus vertraglichen Beziehungen zwischen Bauherrn und Architekten, Bauingenieur, Bauunternehmer und Handwerker, aber auch nachbarrechtliche Aspekte
  • Öffentliches Baurecht: Bauplanung, Baugenehmigung

Unser Baurechtsdezernat berät nicht nur rechtlich fundiert in allen Fragen, die sich rund um den Bau von und an Immobilien ergeben; aufgrund praktischer Erfahrung besteht auch ein technisches Verständnis, welches eine zielgenaue Beratung ermöglicht.

 

Sowohl Bauherren, Architekten als auch Unternehmer erhalten juristischen Beistand in allen Fragen des Vergabe-, Werkvertrags-, Vergütungs- und des öffentlichen Baurechts. Dies beinhaltet insbesondere:

 

Bauträgerrecht

Durchsetzung und Abwehr von Mängelansprüchen nach Werkvertragsrecht (VOB/B oder BGB)

Durchführung "Selbständiger Beweisverfahren"

Erstellung und Prüfung von Bauverträgen

Stellung von Bauanträgen

Begleitung bei Widersprüchen gegen Genehmigungsversagungen und Drittwidersprüchen gegen erteilten Baugenehmigungen

Überprüfung und Durchsetzung von Architektenhonoraren (HOAI)

Vergaberecht (VOB/A)

 

Ihre anwaltliche Beratung und Vertretung erfolgt durch:

Rechtsanwalt Tonio Kockert