Gesellschaftsrecht

 

Wir beraten und betreuen Sie bei Gründung, Fortführung, Restrukturierung, Umwandlung und Beendigung von

  • Personengesellschaften (Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Partnerschaftsgesellschaft (PartG), offenen Handelsgesellschaften (oHG), Kommanditgesellschaften (KG) etc.
  • Kapitalgesellschaften (Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaften (AG), eingetragenen Genossenschaften (eG) etc.
  • Mischformen
  • Vereinen und Stiftungen

 

Die gesellschaftsrechtliche Kompetenz unserer Partnerschaft umfasst dabei alle denkbaren Unternehmenssituationen.

 

Unsere MandantInnen erhalten von uns – insbesondere auch unter steuerlichen Gesichtspunkten – eine umfassende Rechtsberatung bei der Wahl der Rechtsform, bei Gesellschafts- und Existenzgründungen und zu allen Fragen der Haftung.

 

Wir gestalten zudem Gesellschafts- und Geschäftsführerverträge, Beteiligungs- und Unternehmenskaufverträge sowie die Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen und Beschlussanfechtungsverfahren.

 

Mit großer Erfahrung begleiten begleiten wir Sie bei Gesellschafterstreitigkeiten sowie bei Organstreitigkeiten von und mit Vorständen und Geschäftsführern.

 

Ihr anwaltlicher Berater:

Rechtsanwalt Mario Looke LL.M.