Agrarrecht

 

Wir beraten und vertreten Sie im Bereich des Agrarrechts insbesondere auf folgenden Gebieten:

  • Recht der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Binnenfischerei und Jagd
  • Landwirtschaftliches Sondererbrecht, Hof- und Betriebsübergabe
  • Landpachtrecht
  • Subventions- und Beihilferecht
  • Tierseuchen- und Tierschutzrecht
  • Saatgutsverkehrsrecht und Agrarumweltrecht
  • Agrarsozialrecht
  • Privilegierung für das Bauen im Außenbereich
  • Recht der erneuerbaren Energien

Das Agrarrecht ist ein besonders vielseitiges Rechtsgebiet. Es umfasst alle Rechtsgebiete, die einen spezifischen Bezug zu den Besonderheiten der Landwirtschaft aufweisen. Hierzu gehören neben dem traditionellen Landwirtschaftsrecht auch das Recht der Agrarmärkte, das Agrarumweltrecht sowie das landwirtschaftliche Arbeits- und Sozialrecht.

 

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist das Gesellschaftsrecht an der Schnittstelle zum Agrarrecht. Wir betreuen unsere MandantInnen bei der gesellschaftsvertraglichen Erstgestaltung wie auch der Restrukturierung, bei Gesellschafterauseinandersetzungen und bei der Veräußerung und Übernahme von landwirtschaftlichen Beteiligungen bzw. von Unternehmen. Schließlich begleiten wir umfassend die Gestaltung und Durchführung der Unternehmensnachfolge.

 

Wir beraten Investoren im Agrarbereich bei landwirtschaftlichen Beteiligungs- und Unternehmenskäufen.

 

Ihr anwaltlicher Berater und Vertreter:

Rechtsanwalt Mario Looke LL.M.