Arbeitsrecht

 

Wir beraten und vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Auszubildene, Heimarbeiter, Vorstände, Geschäftsführer, Handelsvertreter und freie Mitarbeiter in folgenden arbeits- bzw. dienstrechtlichen Bereichen:

 

  • Erstellung, Überprüfung nach aktueller Rechtssprechung und Anpassung von Arbeitsverträgen und befristeten Arbeitsverträgen sowie von Anstellungsverträgen, Zielvereinbarungen, Bonusvereinbarungen
  • Teilzeitarbeit, Besonderheiten bei Schwangerschaft und in Elternzeit
  • Arbeitsvertragliche Pflichten und Rechte, Probezeit, Vergütung, Direktionsrecht des Arbeitgebers, Gleichbehandlungspflicht, Mobbing
  • Lohnzahlung, Verzug der Lohnzahlung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsanspruch, Urlaubsgeld, sozialversicherungsrechtliche Fragen
  • Kündigung, Kündigungsfristen, Kündigungsschutz, Versetzung und Abordnung, Zeugniserteilung, Arbeitspapiere
  • Beratung und Vertretung bei Abmahnungen bzw. bei der Gestaltung, beim Abschluss und bei der Durchführung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
  • Vertretung in allen arbeitsgerichtlichen Klage- und Beschlussverfahren
  • Arbeitsschutz, Tarifverträge, Gestaltung und Begleitung bei Betriebsübergängen und anderen Betriebsänderungen, Betriebsverfassungsrecht, Betriebsrat, Arbeitskampfrecht (Streik)

 

Ihre anwaltliche Beratung und Vertretung erfolgt durch:

Rechtsanwalt Mario Looke LL.M.