Unternehmensnachfolge

 

Beteiligungs- und Unternehmenskäufe, Fusionen, Joint Ventures, Umwandlungen oder Restrukturierungen sind für die Vertragspartner eine große Herausforderungen. Fast jede Transaktion ist komplex und erfordert die Vernetzung aller relevanten Berater.

 

Wir stehen unseren MandantInnen insbesondere in folgenden Zusammenhängen zur Verfügung:

 

Beteiligungskauf

Assetkauf

Öffentliche Übernahmeangebote

Leveraged Buy Outs und Management Buy Outs

Due Diligence

Verschmelzungen, Spaltungen, Formwechsel

Zusammenschlussverfahren

 

Unsere erb- und gesellschaftsrechtlichen Dezernate betreuen Sie in enger Zusammenarbeit mit Ihren SteuerberaterInnen in der erbrechtlich motivierten unternehmerischen Vorsorge.

 

Wir erarbeiten mit Ihnen eine steueroptimierte Nachlassplanung und deren Umsetzung durch Abfassung eines Testaments oder Erbvertrages und prüfen zeitgleich den Erstellungs- und Änderungsbedarf hinsichtlich von Ehe- und Gesellschaftsverträgen.

 

Wir erstellen zudem unternehmerbezogene Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen; denn in den meisten Fällen führt erst das Zusammenspiel von Regelungen in allen diesen Bereichen zu einem optimalen Ergebnis.

 

 

Ihr anwaltlicher Berater:

Rechtsanwalt Mario Looke LL.M.