Mietrecht

 

Aufgrund langjähriger Erfahrung im Gewerbe- und Wohnungsmietrecht sind wir mit Rechtsfragen von Vermietern wie Mietern bestens vertraut. Unsere Beratungstätigkeit für Eigentümer und Hausverwaltungen reicht von der Erstellung von Mietverträgen über die Durchsetzung von Mieterhöhungen bis zur Beendigung des Mietverhältnisses. Mieter vertreten wir bei der Durchsetzung ihrer Interessen und Abwehr unberechtigter Forderungen des Vermieters.

 

Wir nehmen Ihre Rechte im Bereich des Wohnungsmietrechts und Gewerbemietrechts als Vermieter und Mieter insbesondere auf den folgenden Gebieten wahr:

  • Ausarbeitung und Prüfung eines Mietvertrages
  • Geltendmachung bzw. Abwehr von Mängelbeseitigungsansprüchen und Mietminderungen
  • Beendigung von Mietverhältnissen
  • Erklärung oder Abwehr von Mieterhöhungen, insbesondere wegen Anpassung an den ortsüblichen Mietzins oder nach durchgeführten Modernisierungen
  • Prüfung von Betriebskostenforderungen
  • Geltendmachung von Kautionszahlungsansprüchen
  • Geltendmachung oder Abwehr von Mietzahlungsansprüchen
  • Durchsetzung oder Abwehr von Räumungsansprüchen
  • Mietzahlungsstreitigkeiten
  • Schönheitsreparaturen

 

Ihre anwaltliche Ansprechpartnerin:

Rechtsanwältin Antje Gasterstädt