Familienrecht

 

Trennen sich Eheleute oder Lebenspartner tauchen Fragen sowohl im Bereich der persönlichen Lebensumstände als auch auf finanziellem Gebiet auf: Wer zieht aus? Bei wem werden die gemeinsamen Kinder leben? Wie wird der Umgang der Kinder mit dem anderen Elternteil gestaltet? Ist Kindesunterhalt bzw. Trennungsunterhalt zu zahlen? Wie werden der Hausrat und das Vermögen aufgeteilt? Was geschieht mit gemeinsamen Schulden? Für den Zeitraum bis zur Scheidung sind verlässliche Regelungen erforderlich. Wir beraten Sie und helfen bei der Lösung auftretender Probleme.

 

Zumindest ein Ehegatte muss sich bei einem Ehescheidungsverfahren anwaltlich vertreten lassen, in der Regel wird hier zugleich das Verfahren zur Durchführung des Versorgungsausgleichs (Ausgleich während der Ehezeit erworbener Rentenanwartschaften) mit durchgeführt werden.

 

Abhängig vom konkreten Fall können im Ehescheidungsverfahren auch folgende Punkte als Folgesachen mit einbezogen werden:

Kindesunterhalt

Trennungsunterhalt

Sorgerecht

Umgangsrecht

Verfahren über Ehewohnung und Hausrat

Zugewinnausgleich

 

Wir beraten Sie und vertreten Sie vor Gericht in Ehescheidungsverfahren und den Folgesachen. Auch nach Abschluss des Ehescheidungsverfahrens können sich weitere Fragen ergeben: Unterhaltsansprüche können wegen geänderter Einkommensverhältnisse abzuändern sein, neu entstehen oder gar wegfallen. Je nach Situation kann es auch erforderlich sein, Änderungen im Sorge- oder Umgangsrecht zu erreichen. Auch hier unterstützen wir Sie bei der Lösung auftretender Probleme sowie der außergerichtlichen und ggf. gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

 

Wurde kein Ehevertrag geschlossen, besteht zwischen den Eheleuten in der Regel eine sogenannte Zugewinngemeinschaft. Wurde während der Ehezeit Vermögen erwirtschaftet und ein Ehegatte erzielte mehr Vermögenszuwachs als der andere, so kann ein Ausgleich verlangt werden. Bei dessen Berechnung sind gesetzlichen Vorgaben und Wertungen zu beachten. Wir beraten Sie und vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihres Zugewinnausgleichsanspruchs.

 

Unser anwaltliches Wirken umfasst also den gesamten gerichtlichen Bereich, wie Ehescheidung, Vermögensauseinandersetzung, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Umgangsrecht, Kindschaftsrecht, aber auch die beratende Tätigkeit vor einer Eheschließung, während einer Ehe oder während der Zeit einer Trennung.

 

Die Betreuung unserer familienrechtlichen Mandate berücksichtigt dabei natürlich auch gesellschaftsrechtliche, erbrechtliche und steuerrechtliche Aspekte.

 

 

Ihr anwaltlicher Berater und Vertreter:

Rechtsanwalt Mario Looke LL.M.