Allgemein/TOPTHEMA

 

Liebe Mandant:innen und Geschäftspartner:innen,

sehr geehrte Rechtsratsuchende!

 

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: Rechtsanwältin Antje Gasterstädt (2. v. l.) übt gegenwertig ihren Beruf als Rechtsanwältin wegen einer Tätigkeit als kommunale Wahlbeamtin nicht aus (§ 47 BRAO).

 

Wir aktualisieren unsere Internetpräsenz in der Folge.

 

Unverändert bleibt, dass wir Ihre Mandate auch künftig termingerecht und in hoher Qualität verfolgen. Unser Team aus Rechtsanwälte:innen und Unternehmensbürger:innen ist wie gewohnt für Sie da; wir sind persönlich, aber natürlich auch telefonisch oder per Mail erreichbar.

 

Herzlichst,

Mario Looke & Tonio Kockert